Personenschutzausbildung
Personenschützer (Bodyguards, Leibwächter) arbeiten im privatwirtschaftlichen Sicherheitsdienst oder im öffentlichen Dienst. Ihre Hauptaufgabe ist das rechtzeitige Erkennen und Verhindern von Gefahren für und Angriffen auf ihre Schutzperson. Um dieser Aufgabe unter allen Bedingungen in höchster Qualität gerecht zu werden, bedarf es unter anderem Zielstrebigkeit, Ausdauer, analytisches Auffassungsvermögen, konzentriertes und reaktionsschnelles Handeln sowie ein permanentes Training zum Erhalt der geistigen und körperlichen Fitness.
Die Personenschutzausbildung richtet sich an Selbständige, die Personenschutz als Dienstleistung anbieten wollen, aber auch an Einsteiger im Personenschutz, die bereit sind, sich den ständig steigenden Anforderungen, die diese spezielle Dienstleistung voraussetzt, zu stellen.
Teil 1: Vorbereitung auf die IHK-Sachkundeprüfung gem. § 34a GewO
Ausbildungsinhalte für IHK-Sachkundeprüfung:
- Öffentliches Recht
- Zivilrecht
- Gewerberecht
- Bewachungsspezifische Aspekte des Datenschutzes
- Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen
- Umgang mit Verteidigungswaffen
- Unfallverhütungsvorschriften
- Grundzüge der Sicherheitstechnik
Teil 2: Personenschutz
Ausbildungsinhalte der Personenschutzausbildung:
- Rolle des Personenschützers
- Einsatz als Personenschützer
- Ausrüstung des Personenschützers
- Umgang mit der Schutzperson
- Waffenlose Selbstverteidigung
- Personenschutzübung (Szenario: Gewaltandrohung gegen Schutzperson)
- Aufbaukurs Schießausbildung und Umgang mit Waffen
- Vorbereitung auf die Waffensachkundeprüfung und Prüfung gem. § 7 WaffG
- Fahrsicherheits- und Sicherheitsfahrtraining
- Unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtungen (USBV)
- Nichttechnische Durchsicht von Objekten und Fahrzeugen auf USBV
- Aspekte der Kriminologie, der Kriminalistik und der Kriminaltechnik
- Ersthelfer und Notfall-Grundkurs
- Abschlussprüfung
Teil 3: Praktikum für geförderte Lehrgänge
- Im Rahmen eines Praktikums werden die theoretischen Kenntnisse mit den praktischen Fähigkeiten und Fertigkeiten der Teilnehmer verknüpft. Die Teilnehmer sollen in die Lage versetzt werden, die Organisation und Umsetzung der Maßnahmen des Personenschutzes den konkreten Erfordernissen entsprechend zu verwirklichen.
Ausbildungsdauer der Personenschutzausbildung:
- 40 Tage (ohne IHK-Sachkundeprüfung gem. § 34a GewO und Praktikum)
- 80 Tage
Zugangsvoraussetzungen für die Personenschutzausbildung:
- Volljährigkeit
- Führungszeugnis ohne relevanten Eintrag
- Eignungsgespräch
- Geistige und körperliche Fitness
- Flexibilität und Mobilität
- Führerschein Klasse B erwünscht
- Förderung durch das Arbeitsamt, Träger beruflicher Rehabilitation bzw. BFD möglich oder Selbstzahler
Abschluss der Personenschutzausbildung:
- IHK-Bescheinigung bei bestandener Sachkundeprüfung gem. § 34a GewO
- Nachweis über die gewerbliche Waffensachkundeprüfung gem. § 7 WaffG
- Zertifikate:
- USBV-Lehrgang
- Sondenlehrgang
- Ersthelfer
- Notfall-Grundkurs
- Fahrsicherheitstraining
- Zertifikat des Bildungsträgers bei erfolgreichem Abschlusstest der Personenschutzausbildung