Umschulung zur Servicekraft für Schutz und Sicherheit
Umschulung
Das Bildungsinstitut Brückner bietet Interessierten die Möglichkeit in einem neuen und zukunftsträchtigen Ausbildungsberuf zu wechseln:
Servicekraft für Schutz und Sicherheit
Die Servicekraft für Schutz und Sicherheit ist gemäß der Verordnung über die Berufsausbildung zur Servicekraft für Schutz und Sicherheit, Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 21 vom 31. Mai 2008, Seite 940, ein Ausbildungsberuf. Die Aneignung von Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten erfolgt auf der Grundlage des "Ausbildungsrahmenplanes für die Berufsausbildung zur Servicekraft für Schutz und Sicherheit".
Ausbildungsinhalte:
- Theoretische Ausbildung
- Der Ausbildungsbetrieb und seine Leistungen im Tätigkeitsfeld der Sicherheitswirtschaft
- Möglichkeiten und Rahmenbedingungen der Berufstätigkeit in der Sicherheitswirtschaft
- Planung und Umsetzung von Sicherungsmaßnahmen zur präventiven Gefahrenabwehr
- Schutz- und Sicherheitsvorschriften beachten und Maßnahmen durchführen
- Rechtsverstöße und Gefährdungssituationen erkennen und bewerten
- Berufsspezifische Kommunikation und Kooperation
- Sicherheitstechnische Einrichtungen und Hilfsmittel anwenden
- Menschen, Objekte und Werte sichern und schützen
- Wirtschafts- und Sozialkunde
- Praktische Ausbildung
- Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste
- Sicherheitsbereiche
- Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationstechnik
- Qualitätssichernde Maßnahmen
- Teamarbeit und Kooperation
- Kundenorientierte Kommunikation
- Schutz und Sicherheit
- Verhalten und Handeln bei Schutz- und Sicherungsmaßnahmen
- Sicherheitstechnische Einrichtungen und Hilfsmittel
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
- Umweltschutz
Ausbildungsdauer:
Zugangsvoraussetzungen:
- Mindestalter 21 Jahre (Ausnahmen möglich)
- Vorliegender Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder mindestens 6jährige versicherungspflichtige Beschäftigung
- Führungszeugnis ohne relevanten Eintrag
- Förderung durch das Arbeitsamt (Bildungsgutschein), Projekt WeGebAU: von Arbeitslosigkeit bedrohte, geringqualifizierte oder ältere Arbeitsnehmer/innen, Träger beruflicher Rehabilitation bzw. BFD möglich oder Selbstzahler
Abschluss:
- Bundesweit anerkannter Berufsabschluss