Personenschutzausbildung im Bildungsinstitut Brueckner - Sicherheitsfachschule
Personenschutzausbildung im Bildungsinstitut Brueckner - Sicherheitsfachschule
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Ausbildung zum Bodyguard

Bodyguards (Personenschützer, Leibwächter) arbeiten im privatwirtschaftlichen Sicherheitsdienst oder im öffentlichen Dienst. Die Hauptaufgabe der Bodyguards besteht im rechtzeitigen Erkennen und Verhindern von Gefahren für und Angriffen auf ihre Schutzperson. Um dieser Aufgabe unter allen Bedingungen in höchster Qualität gerecht zu werden, bedarf es unter anderem Zielstrebigkeit, Ausdauer, analytisches Auffassungsvermögen, konzentriertes und reaktionsschnelles Handeln sowie ein permanentes Training zum Erhalt der geistigen und körperlichen Fitness.

Die Ausbildung zum Bodyguard richtet sich an Selbständige, die Personenschutz als Dienstleistung anbieten wollen, aber auch an Einsteiger im Personenschutz, die bereit sind, sich den ständig steigenden Anforderungen, die diese spezielle Dienstleistung voraussetzt, zu stellen.

Teil 1: Vorbereitung auf die IHK-Sachkundeprüfung gem. § 34a GewO

Ausbildungsinhalte:
  • Öffentliches Recht
  • Zivilrecht
  • Gewerberecht
  • Bewachungsspezifische Aspekte des Datenschutzes
  • Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen
  • Umgang mit Verteidigungswaffen
  • Unfallverhütungsvorschriften
  • Grundzüge der Sicherheitstechnik

Teil 2: Personenschutz

Ausbildungsinhalte:

  • Rolle des Bodyguards
  • Einsatz als Bodyguard
  • Ausrüstung des Bodyguards
  • Umgang mit der Schutzperson
  • Waffenlose Selbstverteidigung
  • Personenschutzübung (Szenario: Gewaltandrohung gegen Schutzperson)
  • Aufbaukurs Schießausbildung und Umgang mit Waffen
  • Vorbereitung auf die Waffensachkundeprüfung und Prüfung gem. § 7 WaffG
  • Fahrsicherheits- und Sicherheitsfahrtraining
  • Nichttechnische Durchsicht von Objekten und Fahrzeugen auf USBV
  • Aspekte der Kriminologie, der Kriminalistik und der Kriminaltechnik
  • Erste-Hilfe-Lehrgang
  • Abschlussprüfung

Teil 3: Praktikum für geförderte Lehrgänge

  • Im Rahmen eines Praktikums werden die theoretischen Kenntnisse mit den praktischen Fähigkeiten und Fertigkeiten der Teilnehmer verknüpft. Die Teilnehmer sollen in die Lage versetzt werden, die Organisation und Umsetzung der Maßnahmen des Personenschutzes den konkreten Erfordernissen entsprechend zu verwirklichen.

Ausbildungsdauer:

  • 40 Tage

Zugangsvoraussetzungen:

  • Volljährigkeit
  • Führungszeugnis ohne relevanten Eintrag
  • Eignungsgespräch
  • Geistige und körperliche Fitness
  • Flexibilität und Mobilität
  • Führerschein Klasse B erwünscht
  • Förderung durch das Arbeitsamt, Träger beruflicher Rehabilitation bzw. BFD möglich oder Selbstzahler

Abschluss:

  • IHK-Bescheinigung bei bestandener Sachkundeprüfung
  • Zertifikat des Bildungsträgers bei erfolgreichem Abschlusstest
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